Fachbereichsordnung
§6 Ausschüsse und Kommissionen
"(1) Der Fachbereichsrat kann beratende Gremien (Kommissionen) bilden und Gremien mit Entscheidungsbefugnissen (Ausschüsse) einrichten.
(2) Der Fachbereichsrat bestimmt den Aufgabenbereich des jeweiligen Gremiums und den Einsatzzeitraum des Gremiums bzw. einzelner Mitglieder. [...]"
Vollständige Informationen siehe aktuelle Fachbereichsordnung.