Fachbereichsordnung
§15 Berufskommission
"(1) 1Zur Vorbereitung der Berufungsvorschläge werden Berufungskommissionen gebildet. 2Diese bestehen in der Regel aus fünf Mitgliedern gemäß der Berufungsordnung der Hochschule Düsseldorf. [...]"
§16 Haushaltskommission
"(1) 1Das Dekanat bestimmt die Haushaltsbeauftragte oder den Haushaltsbeauftragten für die Dauer der Amtszeit des Dekanats. Die Haushaltskommission berät das Dekanat in allen Angelegenheiten des Haushalts; sie besteht aus folgenden Mitgliedern:
a) der Dekanin oder dem Dekan,
b) der oder dem Haushaltsbeauftragten,
c) der Dekanatsassistentin oder dem Dekanatsassistenten,
d) einer Vertreterin oder einem Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
e) zwei Vertreterinnen und/oder Vertretern der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. [...]"
§17 Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium
"(1) Das Dekanat wird hinsichtlich der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen durch eine Qualitätsverbesserungskommission des Fachbereichs beraten. [...]"
Vollständige Informationen siehe aktuelle Fachbereichsordnung.