Im Praxissemester sollen konkrete Aufgabenstellungen der beruflichen Praxis bearbeitet und betriebliche Prozesse kennengelernt werden und praktische Tätigkeiten absolviert werden. Die durchzuführenden Tätigkeiten sollen aus dem möglichen Aufgabenbereich einer Absolventin oder eines Absolventen stammen. Die praktische Tätigkeit für das Praxissemester dauert 20 Wochen zu je 5 Tagen Vollzeitbeschäftigung, ohne Urlaubstage. Das Praxissemester kann auch im Ausland geleistet werden.
Die Praxisstelle, d.h. das Unternehmen, in dem das Praxissemester abgeleistet wird, wird üblicherweise von den Studierenden selber gesucht. So finden sie auch die zu Ihnen passende Stelle und gleichzeitig, Kontakte zu für sie interessante Firmen aufzubauen. Erkundigen Sie sich auch in der Fachschaft sowie bei Kommilitonen über Erfahrungen mit Inhalten, Betreuung und Zufriedenheit.
Weitere Einzelheiten sowie die formalen Rahmenbedingungen sind in der Prüfungsordnung im §19 bzw. §19a geregelt.