Leistungsbescheinigungen gemäß § 48 BAföG
Studierende, die eine Ausbildungsunterstützung gemäß BaföG erhalten, müssen im Verlauf ihres
Studiums dem BAföG-Amt eine Bescheinigung über den geordneten Verlauf der Ausbildung vorlegen.
Dies wird in der Regel während des vierten Semesters für Sie relevant.
Weitere Informationen zum Ablauf im FB Medien erhalten Sie hier im Dokument >>.