Fachbereichsordnung
§7 Beauftragte des Fachbereichs
"(1) Der Fachbereichsrat kann Beauftragte für bestimmte Aufgaben und mit definierten Befugnissen einsetzen. Ständige Beauftragte des Fachbereichsrats sind die Studiengangkoordinatorinnen und/oder -koordinatoren, die oder der Evaluationsbeauftragte sowie die oder der Internationalisierungsbeauftragte. [...]"
Vollständige Informationen siehe aktuelle Fachbereichsordnung.